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Austritt von Betriebsmitteln

Da sich in letzter Zeit bzw. im heurigen Jahr unsere Einsätze in Zusammenhang mit dem Austritt von Betriebsmitteln von Kraftfahrzeugen bzw. Anhängern stark häufen möchten wir an die Bevölkerung bzw. jede Lenkerin und jeden Lenker eines Kraftfahrzeugs appellieren, sich vor jeder Fahrt vom betriebssicheren Zustand seines Fahrzeugs / Gespanns zu überzeugen (geschlossene Tanköffnungen, dichte und unbeschädigte Druckleitungen der Betriebsmittel, abgedeckte Blindkupplungen bzw. dichte Verschlüsse von Hydraulikleitungen bei LKW’s und/oder landwirtschaftlichen Nutzfahrzeugen, usw.). Ebenso gilt es, auf eine funktionsfähige und korrekte Ladungssicherung (vor allem bei Anhängern, Pritschen und / oder Kastenwägen) zu achten.


Zusätzlich zur großen Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer (insbesondere für Zweiradlenker)

stellen die oft sehr aufwendigen Sicherungs- / Reinigungsarbeiten auch stets ein Risiko für die Einsatzkräfte dar und werden darüber hinaus i.d.R. auch gemäß den aktuellen Stundensätzen für Mannschaft und Gerät lt. Tarifordnung dem Verursacher in Rechnung gestellt.




 
 
 

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